Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa. DJ Latin Beat Matthias Brockhoff, im folgenden "DJ Latin Beat“ genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ Latin Beat eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen
müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden. Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung obliegt ausschließlich dem Künstler, Wünsche dürfen gerne geäußert werden,
jedoch ohne Garantie auf Umsetzung dieser.
3. Leistungen
DJ Latin Beat bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Künstlern und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot, (2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal , (3) Vermittlung von sonstigen Künstlern gemäß Angebot, (4) Lieferung von Drucksachen.
Der Auftraggeber sorgt für die elektrische Versorgung und bei Außenveranstaltungen für einen Regenschutz der gesamten technischen Anlagen. Unsere technischen Anlagen sollten stets auf einem eigenen Stromkreis betrieben werden, um Störungen zu vermeiden, dies ist vom Veranstalter sicher zu stellen.
4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und
Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion. Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften
entgegenstehen.
5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privat- oder Firmen- veranstaltungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein gesonderter MwSt-Ausweis erfolgt nach § 19
Abs. 1 UStG nicht.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
6. Auftragsstornierung
Bei Stornierung (durch den Auftraggeber) eines bereits begonnenen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt, d.h.
sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen. In Bezug auf die direkte Künstler-Gage bedeutet dies:
bis 21 Tage vor dem Auftritt wird eine Vertragsstrafe von 50% des vereinbarten Honorars fällig, bis 14 Tage vor dem Auftritt eine Vertragsstrafe von 80% des vereinbarten Honorars und bei Absagen bis
drei Tage vor dem Auftritt, das gesamte Honorar.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ Latin Beat ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag/von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei DJ Latin Beat anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind nach sieben Tagen nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt
auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt an ist DJ Latin Beat berechtigt, Zinsen in Höhe des gesetzlich geregelten
Verzugszinssatzes zu berechnen.
9. Zahlungsbedingungen
Bei einer Zahlungsvereinbarung per Vorkasse muss der Gesamtbetrag bis zwei Werktage vor der Veranstaltung verbindlich auf unserem
Konto gutgeschrieben worden sein. Bei einer Zahlungsvereinbarung in Bar, muss der Gesamtbetrag direkt nach dem Soundcheck und VOR Beginn der Veranstaltung passend an
uns übergeben werden. Weitere Kosten, die durch eine Verlängerung o.ä. entstehen, müssen am Ende der Veranstaltung in Bar an uns ausbezahlt werden. Im Falle einer Nichteinhaltung der
Zahlungsvereinbarung behalten wir uns vor, unsere Leistung solange zurückzuhalten, bis der vereinbarte Betrag entrichtet wurde. Wird die Summe nicht beglichen, so ist der Gesamtbetrag dennoch zu 100%
fällig, auch bei zurückgehaltener Leistung. Eine Rechnung wird per Post nachgesendet.
Bei einer Zahlungsvereinbarung per Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung am nächsten Werktag und ist dann innerhalb von sieben Tagen an die angegebenen Kontodaten zu überweisen.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist DJ Latin Beat zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von DJ Latin Beat sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ Latin Beat Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich DJ Latin Beat das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ Latin Beat ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von DJ Latin Beat anerkannt wurde.
Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
10. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte,
über die DJ Latin Beat Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ Latin Beat für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ Latin Beat erstellte Konzepte und Vorschläge für die
Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch DJ Latin Beat verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ Latin Beat die
Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn einem Drittnutzer oder dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von DJ Latin Beat direkt übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende
Schadenersatzansprüche bleiben DJ Latin Beat vorbehalten.
11. Schadenshaftung
Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden (insbesondere Diebstahl und Vandalismus) am Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, haftet dieser im vollen Umfang.
Wünscht der Auftraggeber erweiterte Dienstleistungen (z.B. technisches Equipment o.ä.), die wir durch Subunternehmer in seinem Auftrag ausführen lassen, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Verlust durch Diebstahl und Sachbeschädigung. Bei Stornierung des Auftrags behalten wir uns vor, die individuelle AGB des Subunternehmers für diesen Fall anzuwenden.
12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ Latin Beat und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers, und zwar Hamburg, als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte
sind unzulässig.
DJ Latin Beat & DJ Happy Music
Matthias Brockhoff
Die beste Musik
für Ihr Privat-Event, Ihre Hochzeit oder Firmenfeier
und Ihr Jubiläum.
Telefon:
0179/901 14 21
E-Mail:
info@djlatinbeat.de
Buchen Sie jetzt!
REPERTOIRE
Die DJ´s
bieten Ihnen:
Lounge Music
Latin Music
Funk & Soul
Schlager
Walzer
Dance Classics
House & Pop
Rock & Oldies
Club Sounds
Jazz & Swing
Reggae
Aprè Ski etc.
Musik und
Moderation!
Ton- und
Lichttechnik!
supported by